Jedes Jahr wird die Einkommenssteuererklärung für jeden Privatveranlagten fällig. Hierbei muss die Abgabefrist vom 31. Juli des Folgejahres beachtet werden, wenn Sie die Steuererklärung selbst erstellen. Durch die Zusammenarbeit mit uns können Sie diese Frist bis zum 28.02. des übernächsten Jahres der Veranlagung verlängern. Schaffen Sie sich zeitlichen Spielraum und nutzen sie eine kompetente und erfahrene Beratung unseres Steuerbüros Weidig. Gern beraten wir Sie zu Ihrer Situation und reduzieren für Sie die Steuerlast der Einkommenssteuer.

Die 6 Schritte unserer Beratung

1. Persönliche Beratung

In einem persönlichen Gespräch erörtern wir Ihre individuelle Situation. Wir haben für die anfängliche Analyse eine Checkliste, welche Sie auf unser Gespräch vorbereitet. Mit Übergabe aller für die Bearbeitung der Einkommensteuer notwendigen Belege und Informationen kann unsere Arbeit starten.

2. Vorbereitung der Steuererklärung

Das Team unserer Steuerberatungskanzlei bearbeitet nun Ihre eingereichten Steuerunterlagen und erstellt ihre persönliche Steuererklärung.

3. Besprechung der Steuererklärung

In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch gehen wir Ihre Steuererklärung Schritt für Schritt für Ihr Verständnis durch. Sie haben die Möglichkeit Ihre Fragen an uns zu stellen.  

4. Übermittlung an das Finanzamt

Wir übermitteln für Sie die Steuererklärung an das zuständige Finanzamt und übernehmen die sämtliche Kommunikation bei möglichen Rückfragen.

5. Bearbeitung durch das Finanzamt

Das Finanzamt bearbeitet Ihre Steuererklärung und schickt den steuerlichen Bescheid an unsere Steuerberatungskanzlei.

6. Prüfung des Steuerbescheids

Wir überprüfen Ihren Steuerbescheid für Sie auf Richtigkeit und teilen Ihnen das Ergebnis mit.

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Checkliste zur Einkommenssteuer

Profitieren Sie von unserer Checkliste zur Einkommenssteuererklärung. Mit unserer Checkliste können Sie das persönliche Beratungsgespräch optimal vorbereiten. Durch die Checkliste decken wir mögliche Potentiale zum Steuern sparen auf!

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