Lohnbuchhaltung
Erstellen der Lohnbuchhaltung für Unternehmen
In der Lohnbuchhaltung bieten wir unseren Mandaten ein Full-Service Angebot vom Führen der Lohnkonten, über die Erstellung von Lohnabrechnungen bis hin zur Optimierung der Lohnabrechnung.
In der Lohnbuchhaltung tragen wir neben den steuerrechtlichen Aspekten Sorge für eine Vielzahl sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben. Durch eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind wir Ihr kompetenter und erfahrener Partner für Ihre Lohnbuchhaltung.
Lohnbuchhaltung im Detail
An-, Ab- und Ummeldungen der Mitarbeiter
Unabhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter kümmern wir uns bei Eintritt oder Austritt von Mitarbeitern um die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung von Ihren Mitarbeitern. Ihre Personalabteilung arbeitet uns zu und kann den eignen administrativen Aufwand gering halten.
Lohnabrechnungen
Wir erstellen die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter auf monatlicher Basis. Sie übermitteln uns lediglich die Veränderungen in den Verträgen oder die Daten zu den Lohnzetteln und wir erstellen fristgerecht die Lohnabrechnungen.
Lohnsteueranmeldung
Mit Erstellung der Lohnabrechnungen übermitteln wir die Lohnsteueranmeldung an die zuständige Finanzbehörde. So verpassen Sie nie wieder Fristen und ersparen sich Säumniszuschläge.
Beitragsnachweise für die Sozialversicherung
Wir erstellen die Beitragsnachweise für die Sozialversicherung aus Ihrer Lohnbuchhaltung. Fristgerecht übermitteln wir den Beitragsnachweis, zwei Tage vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge den Beitragsnachweis an die jeweiligen Sozialversicherungen.
Arbeits- und Entgeltbescheinigungen
Jedes Unternehmen hat die Pflicht als Arbeitgeber Arbeit- und Entgeltbescheinigungen zu erstellen und seinen Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen. Die Bescheinigungen geben dem Arbeitnehmer Aufschluss über seinen Bruttolohn, Nettolohn sowie den Auszahlungsbetrag.
Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
In unserem Service ist die Erstellung von Anträgen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Sie melden uns die Krankheitsfälle Ihrer Mitarbeiter und wir kümmern uns um die Entgeltfortzahlung unter Einhaltung der sechswöchigen Frist.
Meldungen an Behörden
Wir übernehmen jegliche Meldungen an die Behörden für Sie. Zu unseren Leistungen zählen Tätigkeiten in der Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft oder der Agentur für Arbeit.
Lohnsteuerbescheinigungen
Arbeitgeber stehen in der Pflicht zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen eines Jahres bis zum Ende des darauffolgenden Februars. Wir kümmern uns um die Erstellung und die fristgerechte Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen.
Jahresentgeltübermittlung für die Rentenversicherung
Neben den Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und übermitteln wir ebenfalls die Jahresentgeltübermittlung an die Rentenversicherung für Sie.