Steuerlicher Rechtsschutz & Prüfungen
Betriebswirtschaftliche Prüfungen von Dritten sind unangenehm und nehmen viel Zeit aus Ihrem täglichen Geschäft. Daher bieten wir für Sie den Service der Übernahme der Kommunikation und Durchführung der Prüfungen über unsere Steuerberatungskanzlei an. Wir helfen Ihnen vor und bei Prüfungen. Denn es gilt – Vorsorge ist besser als Nachsorge. Lassen Sie sich von uns zu Ihrer Prüfung der Finanzbehörde, von Sozialkassen oder Berufsgenossenschaften beraten.
Vorsorglicher Schutz vor Prüfungen:
Eine Steuerprüfung ist für jeden Unternehmer unangenehm und oftmals mit sehr viel bürokratischem Aufwand verbunden. Um genau solchen Aufwand und Stress zu vermeiden beraten wir Sie und ergreifen präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Prüfungen.
Die folgenden Tätigkeiten zur Vermeidung von Prüfungen führen wir durch:
1. Prüfung von Steuerbescheiden
2. Rechtsbehelfe / Einsprüche bei den Finanzbehörden und den Kämmereien der Gemeinden
3. Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzgerichten und dem BFH
Begleitung & Beratung bei Prüfungen
Selbst wenn man seine Hausaufgaben erledig hat, kann es zu einer Steuerprüfung durch das Finanzamt kommen. Für diesen Fall begleiten und beraten wir Sie. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit der Finanzbehörde. Durch unsere Erfahrung mit den Finanzbehörden wissen wir, worauf man achten muss.
Die folgenden Tätigkeiten übernehmen wir:
1. Steuerliche Außenprüfung (BP) durch das Finanzamt Steuerliche Außenprüfung (BP) durch das Finanzamt
2. Lohnsteuerprüfungen durch das Finanzamt
3. Abgekürzte Umsatzsteuer-Außenprüfungen durch das Finanzamt
4. Prüfungen durch die Sozialversicherungen, Rentenversicherungen
5. Prüfung durch Berufsgenossenschaften